Informationen für Marktfahrer

Der Frühlingsmarkt 2022 findet statt!

Auf Grund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie hat der Gemeinderat Grüningen entschieden, den Frühlingsmarkt 2022 durchzuführen. Vorbehalten bleiben allfällige Restriktionen durch Entscheide übergeordneter Behörden, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind.

Frühlingsmarkt Grüningen
26./27. April 2025

Landvogteimarkt Grüningen
12./13. Oktober 2024

Diese Seite wird demnächst aktualisiert.

Marktdaten

Marktzeiten
Samstag: 10–18 Uhr, Sonntag: 11–18 Uhr

Marktdaten
Frühlingsmarkt Landvogteimarkt
2024 27. + 28. April 12. + 13. Oktober
2025 26. + 27. April 11. + 12. Oktober
2026 25. + 26. April 10. + 11. Oktober
2027 24. + 25. April 09. + 10. Oktober
2028 29. + 30. April 07. + 08. Oktober

Anmeldeformular

Wichtiger Hinweis für das elektronische Ausfüllen des Anmelde-Formulares!
Um das Formular elektronisch (per E-Mail) einzureichen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Dokument anklicken, damit es im Browser geöffnet wird.
  2. Füllen Sie es noch nicht aus! Speichern Sie das PDF-Dokument jetzt lokal auf Ihrem PC.
  3. Öffnen Sie das heruntergeladene Formular auf Ihrem PC (Downloads, Dokumente oder Desktop), jetzt können Sie es ausfüllen.
  4. Speichern Sie Ihr ausgefülltes Formular. Bei Bedarf können Sie es noch ergänzen oder korrigieren.
  5. Senden Sie das gespeicherte Formular an die angegebene E-Mail-Adresse.
    Eine elektronische Anmeldung ist auch ohne handschriftliche Unterschrift gültig, benötigt aber einer zwingenden Rück-Bestätigung durch die Marktkommission.

Sie können sich als Aussteller bis am 15. Februar 2025 für den Frühlingsmarkt 2025 vom 26./27. April 2025 anmelden.

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Sie können sich als Aussteller bis am 31. Juli 2025 für den Landvogteimarkt 2025 vom 11./12. Oktober 2025 anmelden.

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Marktordnung

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Betriebsvorschriften

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Standgebühren

Standgebühren für die Teilnahme an den Grüninger Märkten
Jeweils im Frühling und Herbst je ein Wochenende

Gebühren
Platzgrundgebühr
zuzüglich pro Meter
Miete Gemeindestand (2m oder 3m)
Werbung und Busbetrieb
Link-Veröffentlichung auf unserer Homepage
Stromkosten Warenstände (ohne Verpflegung)
Stromkosten Verpflegungsstände
Stromkosten Festwirtschaften
Abfallgebühren Warenstände (ohne Verpflegung)
Abfallgebühren Verpflegungsstände bis 3 Meter
Abfallgebühren Verpflegungsstände ab 4 Meter

Kosten
CHF 50.00
CHF 10.00
CHF 50.00
CHF 10.00
CHF 15.00
CHF 20.00
CHF 50.00
CHF 90.00
CHF 10.00
CHF 50.00
CHF 80.00

Informationen für Betreiber einer Gasanlage

Gasanlagen während den Märkten in Grüningen

Betreiber/innen von Gasanlagen beachten bitte die neuen Richtlinien zu dessen Verwendung, bzw. auch den neu zwingend VORGÄNGIGEN Kontrollen.

Diese periodischen Kontrollen der Flussiggasanlagen sind von einem dazu ausgebildeten Fachmann auszuführen. Sie finden die Liste der vom Verein Arbeitskreis LPG geprüften und zugelassenen Gaskontrolleure unter: www.arbeitskreis-lpg.ch/service/verzeichnis.

Wir weisen darauf hin, dass die ausgefüllte und unterschriebene Checkliste vor Marktbeginn durch unseren Leiter Unterhalt eingesammelt wird. Er wird bei jeder Anlage kontrollieren, ob die obligatorische Vignette an der Anlage angebracht ist und ob eine Löschdecke vorhanden ist.

Falls die Anlage über keine gültige Vignette verfügt, kann der Marktstand nicht betrieben werden und die Verkaufsbewilligung wird entzogen. Der Platz muss vor Marktbeginn verlassen werden. Eine Rückerstattung der bereits bezahlten Standgebühren wird nicht erfolgen.

Gerne stehen wir für weitere Fragen zur Verfügung.

Klicken Sie in dieses Dokument, um es als PDF anzuzeigen.

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Notfälle/Sanitätsdienst

Bei der Einmündung der Tränkibachstrasse, am östlichen Ende des Strassenmarktes, befindet sich der Sanitätsdienst

Notfall-Nummer 079 767 18 63

Fundbüro

Am gleichen Ort wie der Sanitätsdienst finden Sie auch das Fundbüro, falls Ihnen etwas abhanden gekommen sein sollte.

Ab dem Montag, der auf das Marktwochenende folgt, können Fundgegenstände auch im Gemeindehaus Grüningen abgeholt werden.